Hygienemanagement in Altenheimen

Hygienemanagement in Altenheimen – Hygiene ist die Basis einer guten Pflegearbeit!

Die gesetzlichen Hygienevorschriften konsequent umzusetzen kann helfen, wenn es darum geht, schon im Vorfeld negative Schlagzeilen zu verhindern.

Die grundsätzliche Verantwortlichkeit für die Umsetzung liegt immer bei der Geschäftsleitung oder eben der Pflegeheimleitung. Dennoch steht diese Verantwortlichkeit immer im Zusammenhang mit der Leitung des Pflegedienstes und dem zuständigen Hygienebeauftragen.  Als unvergleichbarer Baustein in der Qualitätssicherung ist immer die Hygiene anzusehen.

In diesem Zusammenhang ist unbedingt anzumerken, dass alle Gesundheitseinrichtungen der Qualitätssicherung verpflichtet sind. Diese Einrichtungen haben alle geforderten Leistungen gemäß dem gesetzlichen Auftrag zu erbringen und auch weiterzuentwickeln.

Nach diesen vorgegebenen Regeln ist das Arbeiten ohne die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht möglich, dennoch sollte die Hygiene hierbei niemals als einzige betriebswirtschaftliche Unvermeidlichkeit angesehen werden. Die Hygiene steht, was das Hygienemanagement in Altenheimen anbelangt, als vertraglich garantierte Leistung dem Heimbewohner gegenüber. Diese garantierte Leistung regelt alle organisatorischen und personellen Maßnahmen im Sinne des Bewohners.

Ein ganz wichtiger Punkt, im Zusammenhang mit dem Hygienemanagement in Altenheimen, besteht in der besonderen Notwendigkeit zur Verhütung von Infektion.

In Altenpflegeeinrichtungen ist das Infektionsrisiko durch unterschiedliche Faktoren immer erhöht. Es kann durch eine vorhandene Immunschwäche, das fortgeschrittene Alter oder auch durch Multimorbidität verursacht werden.

Der Träger einer solchen Einrichtung ist deshalb auch verpflichtet, seine Angestellten dementsprechend zu schützen. In diesem Zusammenhang muss an erster Stelle immer das Gefährdungspotential analysiert werden, so können schon im Vorfeld Gefährdungsquellen ausgeschaltet werden. Um die Funktionsweise der Hygiene zu gewährleisten, müssen bestimmte Prozesses und Voraussetzungen organisiert, kontrolliert und etabliert werden.

Diese Voraussetzungen beinhalten zum Beispiel die Investition in die richtige Ausstattung, also geeignete Medizinprodukte, wie etwa Steckbeckenspüler oder  geeignete Geräte für die Handhygiene oder Schutzkleidung, um nur einige Bereich zu nennen. 

Lesen Sie dazu auch, Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen des RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Heimp_Rili.pdf?__blob=publicationFile

Maßnahmen, wie der Hygieneplan, sind Teil des Hygienemanagements in Altenheimen.

Der Paragraf 36 des Infektionsschutzgesetzes und auch der Paragraf 1 des Heimgesetzes verpflichte die Betreiber zur Anfertigung von Hygieneplänen. Ein solcher Plan wird grundsätzlich immer durch Fachpersonal angefertigt. Die Fachkräfte müssen über ein entsprechendes Wissen verfügen. Solche Fachkräfte sind in der Regel Hygienebeauftragte oder Hygienefachkräfte. Der Hygieneplan sollte immer alle hygienerelevanten und einrichtungsspezifischen Prozesse, die im Altenheim erbracht werden, umfassen. Weiterhin muss der Pan für alle Angestellten der Einrichtung frei zugänglich sein, denn er ist ein sehr wertvolles Mittel für ein sicheres Arbeiten in der Altenpflegeeinrichtung. Dieser Plan wird allen Mitarbeitern in der Pflege und auch den Leitungskräften bei entsprechender Beachtung, den perfekten Schutz vor Haftungsansprüchen und natürlich vor Infektionen geben.

In einem solchen Plan sollten immer Maßnahmen zur Küchen- und Lebensmittelhygiene enthalten sein.