Pflegeversicherungssatz

Pflegeversicherungssatz

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Wahrscheinlich informieren Sie sich derzeit über die alle Möglichkeiten im Alter oder für einen älteren Menschen eine ordentlich Fürsorge und Pflege auf die Beine zu stellen und recherchieren deshalb im Umfeld von “Pflegeversicherungssatz” bzw. und interessieren sich deshalb für: Pflegeversicherungssatz . Das Thema Altersvorsorge, Pflegeversicherung und Rente, bzw. das Thema Riesterrente, private Rente oder Rürup Rente inst in aller Munde, nun auch die Thematik zusätzliche Pflegeversicherung.   Die folgende Hinweise und Tipps könnten Ihnen zu Pflegeversicherungssatz ebenfalls Hilfestellung leisten:

Pflegeversicherungssatz

Pflegeversicherungssatz

Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 in Deutschland eingeführt und soll im Falle einer Pflegebedürftigkeit als finanzielle Sicherung der Pflegekosten einspringen. Die Pflegeversicherung war die logische Konsequenz auf das steigende Alter der Bevölkerung, für die immer öfter Pflegekosten entstanden, die von ihnen oder Ihren Angehörigen nicht getragen werden konnte. Somit ist heute jeder der Mitglied in einer Krankenversicherung ist auch Mitglied in der Pflegeversicherung und bezahlt monatlich in die Kasse ein. Bereits jeder 15-jährige kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Pflegebedürftig ist wer körperlich, seelisch oder geistig krank ist und deswegen, für wenigstens 6 Monate, für die alltäglichen Dinge, wie kochen, putzen, Körperhygiene, einkaufen etc. erhebliche Hilfe benötigt und/oder nicht in der Lage ist sie selber auszuführen.

Um Leistungen zu erhalten muss allerdings immer zuerst ein Antrag durch den Leistungsempfänger oder seinen Vormund gestellt werden. Die Pflegeversicherung bezahlt allerdings erst, wenn alle anderen Versicherungen, wie z.B die Unfallversicherung etc. sich nicht zuständig fühlen und nicht bezahlen. Durch medizinische Gutachter wird anhand von Richtlinien darüber entschieden ob jemand als pflegebedürftig eingestuft wird und zu welcher Pflegestufe er gehört. Das Pflegegeld kann an Einrichtungen, professionelles Pflegepersonal, aber auch ehrenamtliche Pfleger bezahlt werden.

Im November 2014 hat der Bundesrat beschlossen das der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Punkte angehoben werden soll, somit beträgt der Sozialversicherungssatz ab Januar 2015 2,35%. Im Jahr 2017 soll der Beitragssatz dann um weitere 0,2 Punkte nochmals erhöht werden. Die Erhöhung des Pflegesatzes soll vor allem Altenpflegern zu guten kommen, besonders Familien die sich um ihre Angehörigen selber kümmern, so soll sie durch mehr professionelle Unterstützung begleitet werden. Allerdings soll sich der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung nicht erhöhen. Der Beitrag wird aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Auch Studenten müssen in die Pflegeversicherung einbezahlen, allerdings wird bei ihnen der Beitrag aus einem festen angenommenen Satz berechnet, das heißt es wird nicht nach Einkommen berechnet, sondern es wird ein fester monatlicher Beitrag berechnet. Da Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag nicht abgeschafft hat, ist dort der Pflegeversicherungssatz höher. Für Menschen die kinderlos sind gibt es einen Zuschlag, den sie extra in die Pflegeversicherung einbezahlen müssen, um diesen Zuschlag nicht bezahlen zu müssen, muss nachgewiesen werden das man Elternteil ist. Arbeitslosengeldempfänger müssen diesen Zuschlag nicht selber bezahlen, für sie bezahlt die Bundesagentur für Arbeit. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gibt es einen Beitrag der vom Alter abhängig ist, die privaten Krankenversicherer sind dafür verantwortlich ihren Mitgliedern einen Pflegeversicherungsschutz gleichwertig dem gesetzlichen zu bieten.
Da die Pflegeversicherung immer nur einen Teil aller Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit deckt, da sie keine Vollversicherung ist, werden viele Pflegezusatzversicherungen angeboten.

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Bitte verwenden Sie für weitere Informationen und kostenlosen Vergleich unseren Vergleichsrechner für die zusätzliche Pflegeversicherung.